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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Des nicht prot. Einzelunternehmens YOGA GRAZ
Inhaberin: Mag. Dr. Margherita Fritsch-Breisach Zertifizierte Yoga und Kinderyogalehrerin (in der Folge kurz: YOGA GRAZ)

1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von YOGA GRAZ, insbesondere für offene Stunden (definiert als Yogaeinheit ohne Voranmeldung, veröffentlich in Form eines Stundenplans) und Workshops (spezielle Einheiten, inkludierend Kurse, z.B. Anfängerkurs, mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb eines „Passes“, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Nutzungsrecht
a) Mit dem Erwerb eines gültigen Passes/Laufzeitvertrages/Anmeldung am Workshop ist der/die Kunde/in berechtigt, die Räumlichkeiten des YOGA GRAZ Studios zu den angebotenen Kurszeiten (offene Stunden im Stundenplan bzw. Workshop) zu nutzen. Der/die Kunde/in ist berechtigt jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Stunden/Workshops die Räumlichkeiten des YOGA GRAZ Studios zum Umziehen zu nutzen. Der/Die Kunde/in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des YOGA GRAZ Studios auszuweisen, widrigenfalls ihm/ihr die Nutzung untersagt werden kann.
b) Dem/Der Kunden/in stehen grundsätzlich alle Leistungen des YOGA GRAZ Studios offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Kunde/in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch YOGA GRAZ.
c) Eine Teilnahme an Yogaklassen und Workshops ist nur möglich, wenn der/die Kunde/in pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer niemand mehr eingelassen werden.
d) Der/die Kunde/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Stunden/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Stunde ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Kunde/in hat sich an die diese Regeln im Interesse aller Teilnehmer präzisierenden Weisungen der Mitarbeiter von YOGA GRAZ zu halten. Bei groben Verstößen des/der Kunden/in gegen diese allgemeine Bedingungen und diesen entsprechenden Weisungen der Mitarbeiter von YOGA GRAZ, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt zum YOGA GRAZ Studio schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Pässe verwehrt werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmern und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird YOGA GRAZ darüber hinaus das Recht eingeräumt ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. Diesfalls sind noch nicht konsumierte Pässe (aliquot) zurückzuerstatten.

3. Vertragsarten und Konditionen
a) Pässe/Verträge
Der/Die Kunde/in kann aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:
o Einzel-Pass / Privatstunde: Berechtigt abhängig vom dem konkreten Pass zur Teilnahme an einer einzelnen YogaUnterrichtseinheit oder einem Workshop/Kurs.
o Pass 10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an zehn Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
Die Nichtnutzung des Angebots von YOGA GRAZ aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung. Die genannten Pässe können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Pässe und Laufzeitverträge für Yogaklassen können nicht übertragen werden (z.B. 10-er Blöcke).
b) Preise und Zahlung:
Sämtliche Preise werden an der Rezeption des YOGA GRAZ Studios ausgehängt und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Passes, entweder in bar oder Überweisung (z.B. bei Voranmeldung für Workshops), jedenfalls vor Beginn der jeweiligen Klasse/Workshop.
Soweit Sonderkonditionen bei einem Laufzeitvertrag gewährt sind, hat der/die Kunde/in eine Änderung der Basis (z.B. Student) unaufgefordert bekanntzugeben. Es sind nach der Änderung die Normalkonditionen zu bezahlen. Bei einem unbefristeten Laufzeitvertrag wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Abschluss) auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für den Laufzeitvertrag angepasst. Der/die Kunde/in ist darüber zu benachrichtigen. Sollte der/die Kunde/in die Preisanpassung ablehnen, so ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen mit sofortiger Wirkung zu beenden.

4. Kündigung aus Wichtigem Grund:
Ohne Einschränkung der an anderer Stelle dieser AGB gewährten Rechte ist YOGA GRAZ und dem/der Kunden/in das gesetzliche Recht eingeräumt, die einzelnen Pässe aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen.

5. Haftung von YOGA GRAZ
Der/Die Kunde/in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von YOGA GRAZ keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Die Inanspruchnahme von Leistungen von YOGA GRAZ erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. YOGA GRAZ haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kunden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet YOGA GRAZ nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 6 verwiesen. Die Haftung von YOGA GRAZ für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch YOGA GRAZ und seinen Mitarbeitern keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

6. Gesundheitszustand der Kunden/innen
Jede/r Kundin/e erklärt mit dem Erwerb eines Passes oder Abschluss eines Laufzeitvertrages verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Yogaklassen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Yogaklassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter von YOGA GRAZ sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren. Der/die Kunde/in versichert mit seiner/ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit (Grippe, Infektiöse Darmerkrankungen) zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden die andere Teilnehmer/innen in ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den Kursleitern jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen.

7. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Kunden/in werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kunde/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System von YOGA GRAZ für die Dauer von maximal 10 Jahren nach dem letzten Besuch im Studio gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.

9. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen YOGA GRAZ und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.

10. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kunde eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.